,ewig besitzen wir nur das Verlorene' Henrik Ibsen






22 Juni 2015

Bußgeld für ein Kunstwerk


 
 
Eine Karlsruher Politesse klemmte in der letzten Woche einen Bußgeldbescheid von 30 Euro hinter die Windschutzscheibe eines Kunstwerkes von Erwin Wurm, weil sich dessen Vorderräder im Halteverbot  befanden. Die Tatsache, dass die Hinterräder in zwei Meter Höhe an einer Hauswand klebten, befand die Ordnungskraft offensichtlich nicht als rechtswidrig.

Das ZKM in Karlsruhe präsentiert derzeit das Kunstwerk im Rahmen des 300. Stadt- Jubiläums.  



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